Versicherungsrechtliche Aspekte bei Abschottungen
Kommt ein Betreiber seinen Brandschutzpflichten nicht oder nicht ausreichend nach, so kann es für ihn im Schadensfall weit reichende Konsequenzen haben. Durch die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes vom 01.01.2009 und die darin enthaltene Verankerung einer Beweislastumkehr im Schadensfall wird die Situation für Betreiber zusätzlich verschärft. So heißt es in § 26 (1) VVG (Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung): (…) Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Um diesen Beweispflichten nachkommen zu können ist auf eine ausführliche und durchgängige Dokumentation zu achten. Besonders bei Abschottungen, die keiner regelmäßigen Wartungspflicht unterliegen, verfügt der Betreiber über keine Wartungsunterlagen. Daher ist die Dokumentation jeglicher baulicher Veränderung an Abschottungen, auch bei kleineren Nachbelegungen, entscheidend. So kann im Schadensfall der Nachweis geführt werden, dass keine grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vorliegt. Dementsprechend muss die Dokumentation von Abschottungen als unverzichtbarer Bestandteil der Brandschutzdokumentation Folgendes ermöglichen:
- Eindeutige Identifizierung aller Abschottungen
- Hinterlegung des Einbauortes in der Datenbank
- Prüfung der Dokumentationsdaten durch Auftraggeber und Auftragnehmer (Vier-Augen-Prinzip) – ersetzt nicht die Abnahme vor Ort
- Jederzeit abrufbarer aktueller Status aller dokumentierten Abschottungen
- Nachweis aller intakten Abschottungen über den gesamten Zeitraum und Verfolgung aller durchgeführten Änderungen (Schotthistorie)
- Sicheres Aufbewahren und Auffinden aller Übereinstimmungsbestätigungen
Um sowohl Betreiber als auch Montageunternehmen bei der Erstellung und dauerhaften Aufrechterhaltung einer solchen Dokumentation zu unterstützen, hat DocuPort das Onlineportal für die Dokumentation in Verbindung mit dem DocuKombiStrip entwickelt.