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Letzte Aktualisierung: 23.03.2010
abwehrender Brandschutz
Summe aller Maßnahmen, die im Fall eines Brandausbruchs der Bekämpfung des Brands und dem Schutz von Menschenleben und Sachgütern dienen.
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als deutsche
Zulassungsstelle für
Bauprodukte und Bauarten erteilt. Zu den Bauprodukten gehören Baustoffe und Bauteile.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Baustoffe, Bauteile
und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für
die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN
Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind
zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw.
Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische
Anforderungen an Bauwerke.
allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist ein Verwendbarkeitsnachweis, der erteilt werden kann für ein Bauprodukt, dessen Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder für ein Bauprodukt, das nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann.
ARGEBAU
siehe Bauministerkonferenz
Bauministerkonferenz
Die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder.
Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland (ARGEBAU). Das wichtigste Gremium ist die einmal im Jahr tagende Konferenz der Minister und Senatoren (Bauministerkonferenz), an der auch regelmäßig der für das Bauwesen zuständige Bundesminister teilnimmt.
Bauordnung
siehe Landesbauordnung und Musterbauordnung
Bauregelliste
Die Bauregellisten sind bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Darin sind die durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten aufgelistet.
Baustoffklasse
Baustoffe werden entsprechend Ihrem Brandverhalten in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt. Dies sind im einzelnen:
Nichtbrennbare Baustoffe ohne Anteile von brennbaren Baustoffen (A1fl / A1)
Nichtbrennbare Baustoffe mit Anteilen von brennbaren Baustoffen (A2fl / A2)
Schwerentflammbare Baustoffe (Bfl / B1)
Schwerentflammbare Baustoffe (Cfl / B1)
Normalentflammbare Baustoffe (Dfl / B2)
Normalentflammbare Baustoffe (Efl / B2)
Leichtentflammbare Baustoffe (Ffl / B3)
In Klammern die Einteilung nach EN / DIN. besteht keine Prüfung für einen Baustoff, wird dieser als Ffl / B3 eingestuft.
Brandlast
Summe der thermischen Engergie, die bei einem Brand durch die
brennbaren Stoffe in einem Bereich freigesetz werden kann. Hierzu
werden sowohl brennbare Baumaterialien als auch brennbares Inventar
gerechnet.
Rechnerische Brandbelastung: Die unbewertete
Brandlast ergibt sich aus der Multiplikation von Masse und Heizwert der
brennbaren Materialien in einem Raum. Korrekturfaktoren liefern die bewertete
Brandlast nach DIN V 18230
CE-Zeichen
Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde.
Deutsches Institut für Bautechnik
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere: Erteilung europäischer technischer Zulassungen für Bauprodukte und -systeme, Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten, Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte.
Deutsches Institut für Normung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (kurz. DIN) ist die nationale Normungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.
DIBt
siehe Deutsches Institut für Bautechnik
DIN
siehe Deutsches Institut für Normung
Einheits-Temperaturzeitkurve
Standdard-Temperaturkurve, die für die Brandprüfung von Bauteile nach der Normengruppe DIN 4102 verwendet wird.
ETK
Siehe Einheits-Temperaturzeitkurve
Feuerwiderstandsdauer
Zeit, in der ein Bauteil bei der Prüfung nach DIN
4102 - Teil 2 seine kalte Eigenschaft (tragend, raumabschließend) beibehält. Die Feuerwiderstandsdauer wird im Brandversuch ermittelt.
Feuerwiderstandsklasse
Einteilung von Bauteilen nach ihrer Feuerwiderstandsdauer
in Minuten nach DIN 4102 - Teil 2. Die Einteilung geschieht in Klassen von F30, F60, F90, F120 und F180, wobei die Klasse F90 bedeutet, dass das Bauteil seine geforderten brandschutztechnischen Eigenschaften im Brandversuch mindestens 90 Minuten erfüllt hat.
Intumeszenz
Chemische Reaktion, die durch Gasentwicklung zum Aufschäumen von Materialien führt, bewirkt bei Hitzeeinwirkung die Bildung einer wärmedämmenden Schicht auf der Bauteiloberfläche
Kabelschott
Verschluss einer Öffnung für die Durchführung elektrischer Leitungen in solchen Raumabschließenden Bauteilen, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Kombischott
Schottung, durch die sowohl elektrische Leitungen als auch Rohrleitungen gemeinsam geführt werden dürfen, Kombination aus Kabel- und Rohrabschottung
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, verfasst von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU). Diese Richtlinie regelt:
Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.
Rohrschott
Maßnahme gegen Brandübertragung durch Rohrleitungen, eingebaut in Bauteile mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer
Übereinstimmungsbestätigung
Schriftliche Erklärung des ausführenden Bauunternehmens bzw. des Fachbauleiters über die sach- und fachgerechte Ausführung von Brandschottungen, auch als Errichterbescheinigung bezeichnet
Übereinstimmungserklärung
Die Bestätigung des Herstellers der Bauteile für Kabel- und Rohrabschottungen, dass diese mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung übereinstimmen. Um dies sicherzustellen sind eine Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrollen durchzuführen.
Übereinstimmungszeichen
Das Übereinstimmungszeichen kennzeichnet Bauprodukte, die den maßgeblichen technischen Regeln, der bauaufsichtlichen Zulassung, dem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entsprechen. In Deutschland ist es auch unter der Bezeichnung Ü-Zeichen bekannt, in Österreich als ÜA-Einbauzeichen. Es wird inzwischen weitgehend, jedoch nicht vollständig, durch die europaweit gültige CE-Kennzeichnung ersetzt.
vorbeugender Brandschutz
Summe aller Maßnahmen, die den Ausbruch oder die Ausbreitung eines Brandes verhindern sollen und im Brandfall die Flucht und Rettung von Personen aus dem Gebäude ermöglichen sollen.
Zulassung
siehe allgemeine bauaufsichtliche Zulassung