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Letzte Aktualisierung: 23.03.2010

Glossar

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abwehrender Brandschutz

Summe aller Maßnahmen, die im Fall eines Brandausbruchs der Bekämpfung des Brands  und dem Schutz von Menschenleben und Sachgütern dienen.

allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als deutsche Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten erteilt. Zu den Bauprodukten gehören Baustoffe und Bauteile.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Baustoffe, Bauteile und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.

allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist ein Verwendbarkeitsnachweis, der erteilt werden kann für ein Bauprodukt, dessen Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder für ein Bauprodukt, das nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann.

ARGEBAU

siehe Bauministerkonferenz

Bauministerkonferenz

Die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder.

Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland (ARGEBAU). Das wichtigste Gremium ist die einmal im Jahr tagende Konferenz der Minister und Senatoren (Bauministerkonferenz), an der auch regelmäßig der für das Bauwesen zuständige Bundesminister teilnimmt.

Bauordnung

siehe Landesbauordnung und Musterbauordnung

Bauregelliste

Die Bauregellisten sind bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Darin sind die durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten aufgelistet.

Baustoffklasse

Baustoffe werden entsprechend Ihrem Brandverhalten in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt. Dies sind im einzelnen:

Nichtbrennbare Baustoffe ohne Anteile von brennbaren Baustoffen (A1fl / A1)

Nichtbrennbare Baustoffe mit Anteilen von brennbaren Baustoffen (A2fl / A2)

Schwerentflammbare Baustoffe (Bfl / B1)

Schwerentflammbare Baustoffe (Cfl / B1)

Normalentflammbare Baustoffe (Dfl / B2)

Normalentflammbare Baustoffe (Efl / B2)

Leichtentflammbare Baustoffe (Ffl / B3)

In Klammern die Einteilung nach EN / DIN. besteht keine Prüfung für einen Baustoff, wird dieser als Ffl / B3 eingestuft.

Brandlast

Summe der thermischen Engergie, die bei einem Brand durch die brennbaren Stoffe in einem Bereich freigesetz werden kann. Hierzu werden sowohl brennbare Baumaterialien als auch brennbares Inventar gerechnet.
Rechnerische Brandbelastung: Die unbewertete Brandlast ergibt sich aus der Multiplikation von Masse und Heizwert der brennbaren Materialien in einem Raum. Korrekturfaktoren liefern die bewertete Brandlast nach DIN V 18230

CE-Zeichen

Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde.

Deutsches Institut für Bautechnik

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere: Erteilung europäischer technischer Zulassungen für Bauprodukte und -systeme, Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten, Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte.

Deutsches Institut für Normung

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (kurz. DIN) ist die nationale Normungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.

DIBt

siehe Deutsches Institut für Bautechnik

DIN

siehe Deutsches Institut für Normung

Einheits-Temperaturzeitkurve


Standdard-Temperaturkurve, die für die Brandprüfung von Bauteile nach der Normengruppe DIN 4102 verwendet wird.

ETK

Siehe Einheits-Temperaturzeitkurve

Feuerwiderstandsdauer

Zeit, in der ein Bauteil bei der Prüfung nach DIN 4102 - Teil 2 seine kalte Eigenschaft (tragend, raumabschließend) beibehält. Die Feuerwiderstandsdauer wird im Brandversuch ermittelt.

Feuerwiderstandsklasse

Einteilung von Bauteilen nach ihrer Feuerwiderstandsdauer in Minuten nach DIN 4102 - Teil 2. Die Einteilung geschieht in Klassen von F30, F60, F90, F120 und F180, wobei die Klasse F90 bedeutet, dass das Bauteil seine geforderten brandschutztechnischen Eigenschaften im Brandversuch mindestens 90 Minuten erfüllt hat.

Intumeszenz

Chemische Reaktion, die durch Gasentwicklung zum Aufschäumen von Materialien führt, bewirkt bei Hitzeeinwirkung die Bildung einer wärmedämmenden Schicht auf der Bauteiloberfläche

Kabelschott

Verschluss einer Öffnung für die Durchführung elektrischer Leitungen in solchen Raumabschließenden Bauteilen, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt werden

Kombischott

Schottung, durch die sowohl elektrische Leitungen als auch Rohrleitungen gemeinsam geführt werden dürfen, Kombination aus Kabel- und Rohrabschottung

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, verfasst von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU). Diese Richtlinie regelt:

Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,

die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),

den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.

Rohrschott

Maßnahme gegen Brandübertragung durch Rohrleitungen, eingebaut in Bauteile mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer

Übereinstimmungsbestätigung

Schriftliche Erklärung des ausführenden Bauunternehmens bzw. des Fachbauleiters über die sach- und fachgerechte Ausführung von Brandschottungen, auch als Errichterbescheinigung bezeichnet

Übereinstimmungserklärung

Die Bestätigung des Herstellers der Bauteile für Kabel- und Rohrabschottungen, dass diese mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung übereinstimmen. Um dies sicherzustellen sind eine Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrollen durchzuführen.

Übereinstimmungszeichen

Das Übereinstimmungszeichen kennzeichnet Bauprodukte, die den maßgeblichen technischen Regeln, der bauaufsichtlichen Zulassung, dem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entsprechen. In Deutschland ist es auch unter der Bezeichnung Ü-Zeichen bekannt, in Österreich als ÜA-Einbauzeichen. Es wird inzwischen weitgehend, jedoch nicht vollständig, durch die europaweit gültige CE-Kennzeichnung ersetzt.

vorbeugender Brandschutz

Summe aller Maßnahmen, die den Ausbruch oder die Ausbreitung eines Brandes verhindern sollen und im Brandfall die Flucht und Rettung von Personen aus dem Gebäude ermöglichen sollen.

Zulassung

siehe allgemeine bauaufsichtliche Zulassung