DocuPort AG
Robert-Bosch-Strasse 8
50769 Köln

Telefon: +49 (221) 8013088-0
Telefax: +49 (221) 8013088-9
info(at)docuport.de

Letzte Aktualisierung: 23.03.2010

Sonderfall Brandschottungen

Brandabschottungen, ausgeführt als Kabel-, Rohr- oder Kombiabschottung, stellen einen Teil des vorbeugenden baulichen Brandschutzes dar und fallen damit unter den Verantwortungsbereich des Gebäudebetreibers im Rahmen seiner Betreiberpflichten.

Problematisch ist bei Brandabschottungen, dass sie im Gegensatz zu vielen anderen Bauteilen, wie zum Beispiel Sprinkleranlagen, Feuerlöschern, Brandschutzklappen etc., keiner Wartungspflicht unterliegen. Sie sind zwar wartungsfrei, ihr technisch einwandfreier Zustand muss aber jederzeit gewährleistet sein. Die technischen Anforderungen sind in den Zulassungen der Abschottungssysteme festgelegt, die vom Deutschen Institut für Bautechnik vergeben werden. Die sach- und fachgerechte Ausführung gemäß dieser Zulassung bestätigt der Ersteller einer Schottung gegenüber seinem Auftraggeber mit der Übereinstimmungsbestätigung.

Über den genauen Umfang und die Art der nötigen Dokumentation herrscht dabei aber aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen Unklarheit. Der Betreiber ist im Schadensfall derjenige, der den Beweis antreten muss, seine Pflichten erfüllt zu haben. Bei der Frage, wie er diesen Beweis sicher erbringen kann, ist er Stand heute aber auf sich gestellt.

Als letztlich für das Gebäude Verantwortlicher ist es die Aufgabe des Gebäudebetreibers seine koordinierende und kontrollierende Funktion im Rahmen einer gerichtsfesten Organisation wahrzunehmen. Um dies sicherzustellen und sich vom Vorwurf des Organisationsverschuldens zu befreien, sollte er die durchgeführten Maßnahmen an Abschottungen dokumentieren und jede Abschottung in einer Dokumentation eindeutig und dauerhaft identifizieren können.

Sonderfall Brandabschottung - Druckversion