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Letzte Aktualisierung: 23.03.2010

Allgemein im Brandschutz

Den von Gebäuden oder technischen Anlagen ausgehenden potentiellen Gefahren hat der Betreiber mit entsprechenden Maßnahmen zu begegnen. Dadurch wird das Risiko für Leben und Gesundheit von Personen vermindert und der Schutz von Sachwerten und der Umwelt verbessert. Um dies zu gewährleisten muss der Betreiber dafür sorgen, dass das Gebäude gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen entspricht. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes, von der Planungs- und Bauphase über die Betriebsdauer bis zur Außerbetriebnahme.

Insbesondere im vorbeugenden Brandschutz sind sicherheitsrelevante Bauteile zu überwachen. Sie müssen bei der Abnahme in ordnungsgemäßem Zustand sein und dies auch bleiben, durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung sowie gezielte Überwachung und gegebenenfalls die Behebung vorhandener Mängel.

Da die Unternehmensleitung allein diese Aufgaben oft nicht wahrnehmen kann, werden Aufgaben an andere Hierarchieebenen oder Dritte delegiert. Doch auch bei der Delegation von Zuständigkeiten und der Bestellung von Beauftragten entfällt im Brandschutz nicht die Führungsaufsicht der Leitung. Sie muss sich das Handeln ihrer Mitarbeiter zurechnen lassen. Vorgesetzte haben durch entsprechende Auswahl, Anweisung und Überwachung ihrer Mitarbeiter diese in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Ausstattung mit den entsprechenden Ressourcen gehört genauso dazu. Entsprechend sind die Aufbauorganisation des Unternehmens und die Ablauforganisation der Unternehmensprozesse zu regeln.
Besteht keine ausreichende Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen, so wird im Schadensfall ein Organisationsverschulden unterstellt, das alle Führungskräfte bis hin zur Unternehmensleitung trifft. Im Gegensatz zum meist üblichen rechtlichen Grundsatz, dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss, findet eine Beweislastumkehr statt. Der Betreiber muss also seine Unschuld beweisen. Gelingt ihm dies nicht, können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und der Verlust von Versicherungsschutz für das Unternehmen die Folge sein, aber auch die persönliche strafrechtliche Haftung der verantwortlichen Personen.

Eine Entlastung ist dem Betreiber und den verantwortlichen Personen nur dann möglich, wenn im Rahmen seines Managementsystems beweiskräftig dokumentiert wird, dass alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen für die Sicherheit getroffen wurden. Zu dokumentieren sind dabei sowohl die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens als auch die durchgeführten Maßnahmen und Zustand des Gebäudes.

Betreiberverantwortung im Brandschutz - Druckversion