Betreiberverantwortung im Brandschutz
Den
von Gebäuden oder technischen Anlagen ausgehenden potentiellen Gefahren hat der
Betreiber mit entsprechenden Maßnahmen zu begegnen. Dadurch wird das Risiko für
Leben und Gesundheit von Personen vermindert und der Schutz von Sachwerten und
der Umwelt verbessert. Um dies zu gewährleisten muss der Betreiber dafür
sorgen, dass das Gebäude gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen
entspricht. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes, von der
Planungs- und Bauphase über die Betriebsdauer bis zur Außerbetriebnahme.
Insbesondere
im vorbeugenden Brandschutz sind sicherheitsrelevante Bauteile zu überwachen. Sie
müssen bei der Abnahme in ordnungsgemäßem Zustand sein und dies auch bleiben,
durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung sowie gezielte Überwachung und
gegebenenfalls die Behebung vorhandener Mängel.
Da
die Unternehmensleitung allein diese Aufgaben oft nicht wahrnehmen kann, werden
Aufgaben an andere Hierarchieebenen oder Dritte delegiert. Doch auch bei der
Delegation von Zuständigkeiten und der Bestellung von Beauftragten entfällt im
Brandschutz nicht die Führungsaufsicht der Leitung. Sie muss sich das Handeln
ihrer Mitarbeiter zurechnen lassen. Vorgesetzte haben durch entsprechende
Auswahl, Anweisung und Überwachung ihrer Mitarbeiter diese in die Lage zu
versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Ausstattung mit den entsprechenden
Ressourcen gehört genauso dazu. Entsprechend sind die Aufbauorganisation des
Unternehmens und die Ablauforganisation der Unternehmensprozesse zu regeln.
Besteht
keine ausreichende Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen, so wird im
Schadensfall ein Organisationsverschulden unterstellt, das alle Führungskräfte
bis hin zur Unternehmensleitung trifft. Im Gegensatz zum meist üblichen
rechtlichen Grundsatz, dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss, findet
eine Beweislastumkehr statt. Der Betreiber muss also seine Unschuld beweisen.
Gelingt ihm dies nicht, können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und
der Verlust von Versicherungsschutz für das Unternehmen die Folge sein, aber
auch die persönliche strafrechtliche Haftung der verantwortlichen Personen.
Eine
Entlastung ist dem Betreiber und den verantwortlichen Personen nur dann
möglich, wenn im Rahmen seines Managementsystems beweiskräftig dokumentiert
wird, dass alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen für die Sicherheit
getroffen wurden. Zu dokumentieren sind dabei sowohl die Aufbau- und
Ablauforganisation des Unternehmens als auch die durchgeführten Maßnahmen und Zustand
des Gebäudes.