DocuPort AG
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Letzte Aktualisierung: 23.03.2010

Vertrags- und Nutzungsbedingungen für DocuPort-Dienstleistungen

Stand: 04.10.2007


§ 1 Vorbemerkung

DocuPort-Dienstleistungen bezeichnen den Onlinezugang zum Internetportal www.docuport.de und sind darauf angelegt, dem Kunden zu ermöglichen, die Daten von Brandschutzabschottungen in Gebäuden zu dokumentieren, zu verwalten und auszuwerten. Grundlage für den Vertrag ist die ausschließliche Verwendung der DocuStrip in diesen Schottungen. Hierbei sind die nachfolgenden Vertrags- und Nutzungsbedingungen die Grundlage, darin werden die folgenden Begriffe verwendet:

  • Vertrag: besteht aus dem Auftragsformular, den Anlagen und den AGB von DocuPort.
  • Kunde: ist der Vertragspartner von DocuPort.
  • Nutzer: ist eine vom Kunden bevollmächtigte Person.
  • Abschottung: ist eine Brandschutzmassnahme in einem definierten Gebäude.
  • DocuStrip: ist die von DocuPort entwickelte eindeutige Schottkennzeichnung.
  • Montage: ist die Durchführung der Brandschutzmassnahme.
  • Betreiber: ist der Auftraggeber der Schottung und / oder der Gebäudebetreiber.
  • Portal: ist eine internetbasierte Datenbank zur Dokumentation, Verwaltung und Auswertung von Schottdaten.
  • Schott-ID: eineindeutiger Nummernschlüssel zur Identifizierung von Abschottungen.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen für DocuPort-Dienstleistungen gelten für die Laufzeit des Vertrages zwischen DocuPort und dem Kunden, sie gelten für alle Leistungen, die Gegenstand des Vertrages sind, sie schließen die Anwendung eigener AGB des Kunden aus.

§3 Leistungen

DocuPort stellt dem Kunden den Zugang zu dem von Docuport betriebenen Portal zur Verfügung, in dem alle relevanten Datensätze von Abschottungen des Kunden eingetragen und verwaltet werden.

Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den DocuPort-Dienstleistungen während der Laufzeit des Vertrags zur Verfügung gestellt.

Je nach Art des Benutzeraccounts kann der Kunde eine bestimmte Anzahl Schott-IDs und Datensätze von Abschottungen verwalten. Der Kunde ist berechtigt, die DocuPort-Dienstleistungen für die in dem Auftragsformular angegebene Anzahl von Schott-IDs und Datensätzen von Abschottungen in dem von ihm wählbaren Umfang zu nutzen. Falls der Kunde die Anzahl der Schott-IDs oder Abschottungsdatensätze zu irgendeinem Zeitpunkt erhöhen möchte, ist er verpflichtet, DocuPort darüber zu informieren und die notwendigen Vertragsänderungen abzuschließen.

Der Kunde ist verantwortlich für den sach- und fachgerechten Einbau der Schottungen, für die Kennzeichnung durch DocuStrips und der vollständigen und richtigen Eingabe der jeweiligen Datensätze der bearbeiteten Schottungen.

DocuPort ist berechtigt zur Leistungserbringung Teile oder ganze Aufträge durch Vertragspartner durchführen zu lassen. DocuPort stellt sicher, dass dabei die Qualitätsstandards, der Datenschutz und die Termine eingehalten werden.

§ 4 Benutzernamen / Passwörter

DocuPort liefert dem Kunden die erforderlichen Zugangsinformationen, Benutzernamen und Passwörter. Aus Sicherheitsgründen ändert der Kunde die gelieferten Zugangswörter nach der ersten Nutzung. Der Kunde stellt sicher, dass diese Zugangsdaten geheim gehalten werden.

Der Kunde nutzt die DocuPort-Daten eigenverantwortlich. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass kein unberechtigter Nutzer Zugang zu den DocuPort-Dienstleistungen erhält. Sofern er die Nutzungsberechtigung ändern möchte, wird DocuPort innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung des Kunden den Zugang des bisherigen Berechtigten und dessen Zugangsdaten sperren.

§ 5 DocuStrip

DocuPort liefert zur eindeutigen Kennzeichnung der Abschottungen und der relevanten Schottdaten den DocuStrip. Die ordnungsgemäße Verwendung der Streifen und die damit verbundene vollständige und richtige Eingabe der schottbezogenen Daten ist die Basis für den einwandfreien Betrieb des Portals. Der so erzeugte Datensatz enthält die Produktdaten, die Auftrags- und Einbaudaten, die Übereinstimmungsbestätigung und die Raum- und Gebäudedaten pro Abschottung.

DocuPort stellt sicher, dass jede Schott-ID einzigartig ist und so eine eine eineindeutige Zuordnung zum Schott möglich ist.

Das Layout des DocuStrip und das Dokumentationsverfahren sind Eigentum von DocuPort und sind durch Gebrauchsmuster geschützt. Jeder Missbrauchwird mit einer Vertragsstrafe von 5000,- € verfolgt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

§ 6 Gebühren / Zahlungen

Der Kunde zahlt für die DocuPort-Dienstleistungen die in der Preisliste aufgeführten Preise zuzüglich MWSt.

Die Preise sind für eine Laufzeit von 24 Monaten festgelegt; nach diesem Zeitraum behält sich die DocuPort AG Preisanpassungen vor, sofern Lohn- und Materialkosten gestiegen sind. Die Nutzungsgebühren sind monatlich im Voraus zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wird zieht DocuPort alle Zahlungen per Einzugsermächtigung ein. Die Unterschrift des Kunden auf dem Auftragsformular gilt als Zustimmung zum Einzugsverfahren. Falls der Einzug bei einem Kunden erfolglos ist, gilt folgendes:

  • es liegt ein Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag vor; die Ansprüche von DocuPort werden ohne Mahnung sofort fällig und zahlbar;
  • ferner behält sich DocuPort das Recht vor, den Zugang und die Nutzung der DocuPort-Dienstleistungen durch den Kunden so lange auszusetzen,
  • bis alle ausstehenden Beträge inkl. der gesetzlichen Zinsen beglichen sind.
  • Der Kunde trägt in diesem Fall alle Kosten, die mit der Aussetzung und der anschließenden Neuaufnahme des Zugangs und/oder der Einziehung
  • oder Eintreibung der ausstehenden Zahlungen verursacht wurden.

Alle Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten, Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellterGegenforderung zulässig.

§ 7 Haftung

DocuPort haftet für Schäden, die von DocuPort oder einem seiner gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Diese Schadensersatzpflicht ist beschränkt auf einen vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den vom Kunden in den ersten drei Monaten des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist, gezahlten oder zu zahlenden Nettowert der Zahlungen, begrenzt. Folgeschäden werden ausgeschlossen.

Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Entstehen vom Kunden an DocuPort gemeldet wurden, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer vorsätzlichen Handlung, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.

§ 8 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Datenschutzregelungen zu beachten. Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen frei, die sich aus der jeweiligen Nichtbeachtung ergeben.

Der Kunde stimmt der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung seiner Datensätze durch DocuPort zu. Die Weitergabe der Daten durch DocuPort und die Nutzung der Datensätze aus der Montage durch den zugehörigen Betreiber des Gebäudes / der Schottung sind damit eingeschlossen.

Der Kunde gewährleistet, dass er seine Arbeitnehmer, die mit dem Einbau der DocuStrips, der Dateneingabe und -verwaltung oder dem Betrieb von Abschottungenbetraut sind, zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schriftlich verpflichtet hat.

§ 9 Eigentum Urheberrechte

DocuPort ist Inhaber aller mit diesem Portal verbundenen Urheberrechte. Der Kunde erwirbt durch die Nutzung der DocuPort-Dienstleistungen kein Anrechtauf diese Rechte.

Der Kunde verpflichtet sich, nichts zu unternehmen oder zu unterstützen, was die Urheber- und Eigentumsrechte von DocuPort in Frage stellt oder schwächt. Verletzungen von Rechten der DocuPort AG durch Dritte sind der DocuPort AG durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen.

§ 10 Laufzeit, Dauer, Ende

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Auftrags und endet nach der Erstlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch für ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vor Beendigung der Laufzeit die schriftliche Kündigung einer Partei vorliegt.

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Wichtige Gründe sind z.B.:

  • wiederholte und/oder schwerwiegende Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen einer Partei
  • Antrag über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer Partei
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse einer Vertragspartei.

§ 11 Schlussbestimmungen

Keine Partei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, einen Untervertrag darüber zu schließen, zu übertragen oder darüber ganz oder teilweise zu verfügen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei.

Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags führen nicht dazu, dass der gesamte Vertrag ungültig ist. Die Parteien werdenalle Anstrengungen unternehmen, die strittigen Punkte im Sinne des Vertrags zu lösen und die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Alle Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 12 Recht, Gerichtstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag auftretenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

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